Wenn Sie Gebetsanliegen haben, teilen Sie uns Ihre Wünsche bitte rechtzeitig mit. Annahmeschluss ist jeweils der Mittwoch für die nachfolgende
Woche. Sie können dieses zu den Öffnungszeiten im Pfarrbüro tun, uns Ihre Wünsche telefonisch durchgeben oder die in der Kirche ausliegenden Umschläge
benutzen.
Bitte beachten Sie, dass Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen können, falls Sie Bekanntmachungen wie Alters- und Ehejubiläen, Geburten, Sterbefälle, Orden- u. Priesterjubiläen in Publikationsorganen der Kirche (Aushang, Pfarrnachrichten und Kirchenzeitungen) nicht wünschen. Das gilt auch für die Veröffentlichung hier auf unserer Website. Wenn Sie keine Bekanntmachung Ihrer Anliegen im Internet wünschen, geben Sie uns bitte Bescheid.
Aufgrund der am 18. Dezember vom Krisenstab beschlossene Aussetzung der Gottesdienste, die am 7. Januar noch einmal bis Ende des Monats verlängert wurden, enthalten die aktuellen
Pfarrnachrichten keine Gottesdienstzeiten.